cogito

Externe KI-Beauftragte

Künstliche Intelligenz. Verantwortet.

cogito.consulting stellt externe KI-Beauftragte als zentrale Governance-Funktion für Unternehmen. Wir koordinieren den verantwortungsvollen Einsatz von KI, schaffen Transparenz über Systeme und Zuständigkeiten und begleiten die Fachbereiche bei der Umsetzung geeigneter Prozesse. Die Rolle ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und ersetzt nicht die Verantwortung von Anbieter, Betreiber oder Unternehmensleitung.

Auf den Punkt

Die KI-Verordnung definiert keinen KI-Beauftragten. Eine fachkundig besetzte Governance-Funktion kann jedoch Zuständigkeiten bündeln, Risiken früh adressieren und die Umsetzung gesetzlicher und interner Anforderungen koordinieren. cogito.consulting übernimmt diese Rolle extern und begleitet insbesondere den Aufbau eines KI-Inventars, die strukturierte Vorprüfung von KI-Systemen, interne Freigabe- und Dokumentationsprozesse, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz sowie die Schnittstellen zu Datenschutz und Informationssicherheit. Rechtliche Einzelfallbewertungen nach der KI-Verordnung und anderen Gesetzen erbringt bei Bedarf cogito.legal auf gesonderter Mandatsgrundlage. Gesetzliche Pflichten und unternehmerische Entscheidungen verbleiben bei der jeweils verantwortlichen Organisation.

Leistungen

Branchen

Welche Anforderungen gelten, hängt vor allem von der Rolle des Unternehmens, dem konkreten Einsatzzweck und der Risikoklasse des jeweiligen KI-Systems ab.

Gesundheitswesen
KI in Diagnostik, Triage, Dokumentation, Forschung und Verwaltung. Schnittstellen zwischen KI-Verordnung, Medizinprodukterecht, Datenschutz und dem Schutz besonderer Kategorien personenbezogener Daten.
IT & SaaS
Entwicklung, Integration und Vertrieb KI-gestützter Software, API-Nutzung, eingebettete KI-Funktionen und die Abgrenzung zwischen Anbieter-, Betreiber- und weiteren Rollen.
Öffentliche Hand & Behörden
KI-gestützte Verwaltungsprozesse, besondere Anforderungen an Transparenz, Grundrechte, Dokumentation und gegebenenfalls Hochrisiko-KI.
Energie & kritische Infrastruktur
Prognose-, Steuerungs- und Analysesysteme in regulierten und sicherheitskritischen Umgebungen sowie Schnittstellen zu Informationssicherheit und sektorspezifischen Vorgaben.
Handel & digitale Dienste
Generative KI, Chatbots, Empfehlungssysteme, Betrugserkennung, Scoring und andere automatisierte Anwendungen mit unterschiedlichen Transparenz- und Risikoprofilen.

Rechtlicher Rahmen

Maßgebliche Norm
Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz in der geltenden Fassung, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2026/1744
KI-Beauftragter
Keine gesetzliche Benennungspflicht. Der KI-Beauftragte ist eine organisatorische Governance-Funktion.
KI-Kompetenz nach Art. 4
Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen treffen, die Entwicklung von KI-Kompetenz der mit KI-Systemen befassten Personen zu unterstützen. Ein bestimmtes individuelles Kompetenzniveau muss nicht gewährleistet werden.
Hochrisiko-KI
Für Systeme nach Anhang III und für produktbezogene Systeme nach Anhang I gelten weitergehende Anforderungen, die gestuft und zu unterschiedlichen Zeitpunkten greifen.
Verantwortung
Die gesetzlichen Pflichten verbleiben bei Anbieter, Betreiber und sonstigen Verpflichteten nach der KI-Verordnung. Ein externer KI-Beauftragter ersetzt diese Verantwortung nicht.

Stand: August 2026, nach der Änderung durch den AI Omnibus. Anwendungstermine der einzelnen Stufen werden fortlaufend konkretisiert und sind im Einzelfall zu prüfen.

Die Verordnung gilt gestuft

Nicht alle Anforderungen greifen gleichzeitig. Welche Stufe ein Unternehmen betrifft, hängt von seiner Rolle und der Risikoklasse des jeweiligen Systems ab. Die Anwendungstermine werden auf europäischer Ebene fortlaufend angepasst und sind im Einzelfall zu prüfen.

  1. Gilt bereits

    Verbotene Praktiken

    Die in Art. 5 genannten Praktiken sind untersagt, darunter Social Scoring und bestimmte biometrische Verfahren. Diese Stufe betrifft jedes Unternehmen, das KI einsetzt.

  2. Gilt bereits

    KI-Kompetenz nach Art. 4

    Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen treffen, die Entwicklung von KI-Kompetenz der mit KI-Systemen befassten Personen zu unterstützen. Ein bestimmtes individuelles Kompetenzniveau muss nicht gewährleistet werden.

  3. Gilt bereits

    KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck

    Für Anbieter von GPAI-Modellen gelten eigene Pflichten, ebenso die Regelungen zu Governance und Aufsicht. Für Betreiber solcher Modelle sind vor allem die Transparenz- und Kompetenzanforderungen maßgeblich.

  4. Folgt

    Hochrisiko-KI nach Anhang III

    Für Systeme in den dort genannten Bereichen greifen weitergehende Anforderungen: Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, Protokollierung, Transparenz und wirksame menschliche Aufsicht.

  5. Folgt

    Produktbezogene Hochrisiko-KI nach Anhang I

    Für KI als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte gelten die Anforderungen gesondert und zu einem späteren Zeitpunkt als für Anhang III.

Häufige Fragen

Ist ein KI-Beauftragter gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Die KI-Verordnung sieht keine Pflicht zur Benennung eines KI-Beauftragten vor. Unternehmen können eine solche Funktion jedoch einrichten, um Zuständigkeiten für KI-Governance, Dokumentation, interne Prozesse und die Koordination gesetzlicher Anforderungen klar zuzuordnen. Die gesetzlichen Pflichten des Unternehmens werden dadurch nicht auf den KI-Beauftragten übertragen.

Welche Aufgaben übernimmt ein externer KI-Beauftragter?

Der externe KI-Beauftragte übernimmt eine organisatorische Koordinations- und Governance-Funktion. Er begleitet das KI-Inventar, strukturiert Bewertungs- und Freigabeprozesse, unterstützt die Fachbereiche, koordiniert Maßnahmen zur KI-Kompetenz und berichtet an die Unternehmensleitung. Welche Aufgaben konkret übertragen werden, richtet sich nach Organisation, Risikoprofil und Einsatz der KI-Systeme.

Wir nutzen nur ChatGPT und KI-Funktionen unserer Standardsoftware. Betrifft uns die KI-Verordnung?

Bei einem beruflichen Einsatz von KI-Systemen handelt ein Unternehmen regelmäßig als Betreiber im Sinne der KI-Verordnung. Welche Pflichten konkret gelten, hängt jedoch vom jeweiligen System, dem Einsatzzweck und der Rolle des Unternehmens ab. Art. 4 verlangt grundsätzlich Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung von KI-Kompetenz. Weitere Pflichten, etwa zu Transparenz oder Hochrisiko-KI, sind vom konkreten Anwendungsfall abhängig.

Was unterscheidet einen Anbieter von einem Betreiber?

Vereinfacht gesagt bringt ein Anbieter ein KI-System unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr oder Betrieb. Ein Betreiber verwendet ein KI-System in eigener Verantwortung. Die konkrete Rollenverteilung kann komplexer sein, insbesondere bei wesentlichen Änderungen, eigener Weiterentwicklung oder dem Vertrieb integrierter KI-Lösungen. Eine verbindliche rechtliche Einordnung erfolgt bei Bedarf durch cogito.legal.

Kann der Datenschutzbeauftragte zugleich KI-Beauftragter sein?

Eine personelle Verbindung ist nicht generell ausgeschlossen. Die Aufgaben müssen jedoch so zugeschnitten sein, dass die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten gewahrt bleibt und kein Interessenkonflikt entsteht. Insbesondere darf der Datenschutzbeauftragte nicht aufgrund einer anderen Funktion selbst über Zwecke und Mittel personenbezogener Datenverarbeitungen entscheiden. Die konkrete Rollenverteilung ist deshalb vorab zu prüfen.

Erbringt cogito.consulting auch Rechtsberatung zum AI Act?

cogito.consulting übernimmt die organisatorische und fachliche Begleitung der KI-Governance. Rechtsberatung im Einzelfall, verbindliche rechtliche Bewertungen und rechtliche Vertretung sind davon getrennt und werden bei Bedarf durch die Rechtsanwaltskanzlei cogito.legal auf gesonderter Mandatsgrundlage erbracht.

Wie beginnt die Zusammenarbeit mit einem externen KI-Beauftragten?

Ausgangspunkt ist eine strukturierte Bestandsaufnahme der eingesetzten und geplanten KI-Systeme sowie der bestehenden Zuständigkeiten und Prozesse. Anschließend werden die wesentlichen Risiken und Handlungsbedarfe priorisiert und ein für das Unternehmen angemessenes Governance-Modell festgelegt. Darauf baut die laufende Begleitung durch den externen KI-Beauftragten auf.

Typischer Verlauf

Ein mittelständisches Softwarehaus setzt generative KI in der Entwicklung ein, hat einen Chatbot im Kundenportal und plant eine Analysefunktion für Vertragsdaten. Eine Übersicht der eingesetzten Systeme besteht nicht; die Geschäftsführung möchte wissen, welche Pflichten daraus folgen.

Ausgangslage
Neben den bekannten Anwendungen finden sich KI-Funktionen in eingekaufter Standardsoftware, die niemandem zugeordnet sind. Unklar ist zudem, ob das Unternehmen beim Chatbot als Betreiber oder als Anbieter handelt.
Vorgehen
Aufbau eines Inventars gemeinsam mit den Fachbereichen, fachliche Vorprüfung jeder Anwendung nach Einsatzzweck und Risiko, Klärung der Rolle je System. Zweifelsfragen zur Einordnung gehen an cogito.legal.
Ergebnis
Eine gepflegte Übersicht mit Zuordnung und Risikoeinstufung, interne Nutzungsregeln, ein Freigabeprozess für neue Anwendungen und ein Schulungskonzept, das die KI-Kompetenz nachweisbar macht.

Ihre Ansprechperson

Malte Rheingans, Geschäftsführer, cogito.consulting

Malte Rheingans

Geschäftsführer, cogito.consulting

Die KI-Governance verbindet Technik, Organisation und Recht. Wer sie koordiniert, sollte von Anfang an bekannt sein.

  • Zertifizierter Datenschutzauditor (TÜV Rheinland)
  • Zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Nord)
  • Zertifizierter KI-Beauftragter (DEKRA)

T +49 40 209 528 90
info@cogito.consulting

Zertifizierungen und Mitgliedschaften

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Seit 1987 begleiten wir digitale Vorhaben. Heute beraten wir insbesondere zu Datenschutz und KI-Governance und stellen externe Datenschutz- und KI-Beauftragte.

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Wirtschaftsrechtskanzlei ausschließlich für Unternehmen. Rechtliche Beratung, Vertragsgestaltung und Vertretung insbesondere zu Datenschutz, KI und digitalen Geschäftsmodellen.

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